Die Finanzierung der Tagesstätte besteht aus

  • einer staatlichen Subvention
  • dem Beitrag der Gäste
  • dem Beitrag der Krankenkassen

Personen, die Ergänzungsleistungen beziehen, können die Rückerstattung der Tagesstätte-Kosten und der Transport-Kosten bei der kantonalen Ausgleichskasse beantragen. Zudem beziehen die meisten Gäste eine Hilflosenentschädigung und die pflegenden Angehörigen eine Pauschalentschädigung.

Um eine möglichst ausgeglichene Rechnung vorzuweisen, ist die Vereinigung sehr aktiv auf der Suche nach neuen Geldquellen, bei Privatpersonen und Stiftungen. Zudem kann sie auf die Unterstützung ihrer Mitglieder zählen.

Für eine Spende, oder um Mitglied zu werden: Formular.