Finanzielle Hilfeleistungen

Wenn Sie einen Fall von Alzheimer-Krankheit in Ihrer Familie haben und sich entschieden haben, die Person so lange als möglich zu Hause zu betreuen, haben Sie Anrecht auf gewisse finanzielle Hilfeleistungen:

Eine Pauschalentschädigung von Fr. 20.- bis 25.- pro Tag für die betreuende Person (steuerpflichtig).

  • Für die Person die unter Gedächtnisstörungen leidet, eine Hilflosenentschädigung; der Hilflosigkeitsgrad der Person wird von einer Pflegefachfrau zu Hause evaluiert und beeinflusst die Höhe der Rente.Diese Hilfe ist nicht steuerpflichtig
  • Wenn die Person Ergänzungsleistungen bezieht, werden die Tagesheimkosten von der kantonalen Ausgleichskasse übernommen. Das Gesuch ist bei der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnorts zu stellen.
  • Es besteht auch die Möglichkeit, eine Steuerentlastung zu beantragen für schwere Krankheit- oder Behinderungsfälle. Auskunft dazu gibt die kantonale Steuerverwaltung.

Wenn Sie noch mehr wissen möchten, oder wenn Sie Hilfe brauchen bei administrativen Schritten zu den Hilfeleistungen, wenden Sie sich an :

Diese Organisationen bieten auch andere Unterstützung- und Hilfeleistungen an.